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Finanzierung der Kindertagespflege

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ein Handbuch über die Kindertagespflege veröffentlicht. In dem Handbuch erhält man alle Informationen rund um das Thema Kinderbetreuung. Wir möchten euch in diesem Beitrag das Kapitel zur Finanzierung der Kindertagespflege zusammenfassen und euch einen Überblick über die wichtigsten Fakten vermitteln.


Kostenübernahme

Das Land, die Kommunen und die Eltern übernehmen die Kosten eines Betreuungsplatzes. Die Höhe der Beträge unterscheidet sich in den Ländern und Kommunen und richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Können die Eltern aufgrund eines zu geringen oder gar keinem Einkommen die Kosten nicht tragen, tritt das Jugendamt an ihre Stelle. Die Jugendämter sind zuständig für die Vermittlung von Tagespflegeplätzen, für die Beratung (auch von Eltern) sowie Praxisbegleitung und Fortbildung von Tagespflegepersonen.

Es wird unterschieden in öffentlich geförderte und privat finanzierte Kindertagespflege.

 

Öffentlich geförderte Kindertagespflege

Bei diesem Finanzierungskonzept erhält die Tagespflegeperson Mittel vom Jugendamt, die sich zusammen setzen aus:

• den Sachaufwendungen für das Kind, z.B. für Verpflegung, Verbrauchskosten (Miete, Wasser, Strom), Spielzeug, usw.
• einer Förderungsleistung für die Erziehungsaufwendungen der Tagesmutter
• den Beträgen für eine nachgewiesene Unfallversicherung
• der Hälfte der Kosten für eine angemessene und nachgewiesene Alterssicherung bzw. für die gesetzliche Rentenversicherung
• der Hälfte der Kosten für eine angemessene Kranken- und Pflegeversicherung

Die Höhe der Leistung wird durch die öffentliche Jugendhilfe oder das Landesrecht bestimmt. Zum Beispiel wird der Betrag zu Anerkennung der Förderungsleistung der Tagespflegeperson leistungsgerecht ermittelt. Eine Rolle spielen dabei die Zeit der Betreuung, der Förderbedarf und die Anzahl der zu betreuenden Kinder.

Bei diesem öffentlich geförderten System zahlen die Eltern lediglich einen Kostenbeitrag an den Jugendhilfeträger. Zusätzliche Zahlungen an die Tagespflegeperson können für die Verpflegung des Kindes anfallen.

 

Privat finanzierte Kindertagespflege

Die Kindertagespflege kann auch privat vereinbart werden. Dabei regeln die Eltern und die Tagespflegeperson die Höhe der Betreuungskosten untereinander. Die Eltern müssen den gesamten Betreuungsbetrag selbst bezahlen. Als Anhaltspunkt dient in der Regel die Höhe der finanziellen Förderung durch das Jugendamt. Diese errechnet sich z.T. nach der notwendigen Betreuungszeit (Arbeitszeit plus Fahrzeit) und wird pauschal im Voraus gezahlt.

Zur Klärung aller Details wird ein Vertrag geschlossen indem folgende Einzelheiten geregelt sein sollten:

• Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsziele
• Zeitraum und Ort der Betreuung
• Vergütung
• Zahlungsmodalitäten
• Krankheit
• Urlaub
• Haftung und Versicherung
• Beendigung des Betreuungsverhältnisses (Kündigungsregelungen)
• Schweigepflicht
• Schriftform

Einen Mustervertrag gibt es zum Beispiel über den Tageselternverein.

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